Verbot des Tötens männlicher Küken

Das Töten männlicher Küken wird sehr emotional betrachtet und in der heutigen Gesellschaft nicht mehr akzeptiert. Daher sucht die Wirtschaft schon seit langem nach Lösungsansätzen. Die embryonale Früherkennung ist ein wichtiger Ansatz. Die bisherigen Ergebnisse sind allerdings nicht zielführend und noch nicht praxisreif. Zum einen gibt es Kritik seitens der Tierschutzorganisationen, zum anderen ist der Aufwand für eine kommerzielle Selektion beträchtlich und kostenintensiv. Hinzu kommen zu geringe Kapazitäten, um den Bedarf an Küken in Deutschland mit über 40 Mio. Tieren zu decken.
Die Bio-Initiative hat die teilnehmenden Betriebe bereits seit Januar 2019 verpflichtet, keine männlichen Küken mehr zu töten, sondern diese zu 100% der Aufzucht zuzuführen. Mit der Verwertung wird zudem ein wichtiger ethischer Beitrag in Richtung Tierschutz geleistet.

Vorgaben für die Aufzucht von Bruderhähnen

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Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes wird das Töten von männlichen Küken und schmerzempfindlichen Hühnerembryonen im fortgeschrittenen Entwicklungsstadium verboten.
Die IG Bio-Initiative, Verband ökologischer Landwirte, fordert das seit langem und unterstützt die Anpassung des Gesetzes ausdrücklich. 

Die nun vorgelegte Änderung des Tierschutzgesetzes mit dem Verbot des Kükentötens ist der richtige Ansatz. Allerdings wünschen wir uns weitergehende Vorgaben:

Umfassende Kontrollen in den Brütereien
Konkrete Vorgaben für die Aufzucht von Bruderhähnen
Werden die Tiere tatsächlich aufgezogen, und wo? 
Gibt es eine sinnvolle Verwertung für das Fleisch? 
Verbraucherinformationen über die Aufzucht und Methode der Selektion

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